• alt-icon
    Hautärztin Katja David Logo
  • alt-icon
    Hautärztin Katja David Logo
  • alt-icon
    Hautärztin Katja David Logo
  • alt-icon

Kosten

Warum biete ich keine kassenärztlichen Leistungen mehr an?

 

Passion. Ärztin zu sein ist ein gelebter Traum von mir. Jedoch hat sich die Realität in den letzten Jahren immer mehr von dem entfernt, was den Beruf einer Ärztin ausmacht.

Zeit. Zeit ist ein wertvolles Gut. Doch Gesundheit ist mindestens genauso wichtig. Daher möchte ich mir für Sie die nötige Zeit nehmen, um eine Behandlung mit Erfolg durchführen zu können. Im stressigen 5-Minuten-Takt, der in einer kassenärztlichen Sprechstunde nicht vermieden werden kann, kann ich dies einfach nicht gewährleisten. 

Verständnis. Was mir besonders wichtig ist, ist, dass ich mit Ihnen gemeinsam Therapieansätze entwickle, die Sie auch nachvollziehen können. Um die Erfolgschancen einer Therapie zu maximieren, ist ein Hand-in-Hand-Arbeiten unerlässlich. Sie haben das Recht, genau zu verstehen was gemacht wird. Ich habe die Anforderung an mich, Ihnen alles verständlich in Ruhe darzulegen. Um die benötigte Zeit dafür aufbringen zu können, habe ich nach langen Überlegungen die Entscheidung getroffen, ab Januar 2021 nicht mehr kassenärztlich tätig zu sein.

 

 

Was heißt das für Sie?

 

Sind Sie privat versichert, so ändert sich für Sie rein gar nichts. All meine Rechnungen werden nach aktueller Gebührenordnung für Ärzte erstellt; private Krankenversicherungen übernehmen diese im Normalfall in vollem Umfang. Lediglich ästhetische Behandlungen ohne medizinische Begründung sind von Ihnen selbst zu tragen.
Auch Medikamentenverordnungen können wie beim normalen Arztbesuch stattfinden.

 

Sind Sie gesetzlich versichert, so kann ich die Behandlung nicht zu Lasten Ihrer Krankenversicherung durchführen. In diesem Fall sind die Behandlungskosten von Ihnen selbst zu tragen. Auch Ihre Rechnung erstelle ich nach aktueller Gebührenordnung für Ärzte. Die Kosten einer Behandlung in meiner Praxis variieren je nach Anliegen, einen pauschalen Betrag kann man hierbei nicht nennen.
Bitte beachten Sie, dass Medikamentenverordnungen zu Lasten der GKV in meiner Praxis nicht möglich sind.

 

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (z.B. nach operativen Eingriffen) erstellt mein Team Ihnen gerne. Der Arbeitgeber und die Krankenkassen erkennen diese auch bei gesetzlich Versicherten an. Sprechen Sie uns darauf an!